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Dokument-ID: 076487
Vorschrift
Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG)
§ 24f. Außergerichtliche Streitbeilegung
idF BGBl. I Nr. 82/2005 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2006
Regelungen über außergerichtliche Streitbeilegung, insbesondere unter Einsatz von Mediation, sind vorzusehen.