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Dokument-ID: 076493
Vorschrift
Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG)
§ 29.
idF BGBl. I Nr. 17/1999 | Datum des Inkrafttretens 01.01.1999
Soweit in anderen Gesetzen auf geschützte Werkstätten verwiesen wird, gelten diese Verweisungen als Verweisungen auf Integrative Betriebe im Sinne des § 11.