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Dokument-ID: 130340
Vorschrift
Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG)
§ 38c.
idF BGBl. Nr. 604/1987 | Datum des Inkrafttretens 01.01.1988
Der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie hat Richtlinien zu erlassen, in denen das Nähere bestimmt wird. Die Richtlinien sind im Amtsblatt zur Wiener Zeitung zu veröffentlichen.