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  • Zur Anlaufhemmung bei Ansprüchen nach § 83 GmbHG

    Die Anlaufhemmung des § 1494 ABGB ist analog auf Gesellschaften anzuwenden, wenn nicht zu erwarten ist, dass (einer) der Geschäftsführer allfällige Rückersatzansprüche der Gesellschaft gegen sich selbst gem § 83 GmbHG durchsetzen würde.
    Eva-Maria Hintringer | News | 06.03.2025 | Dokument-ID: 1194739
  • Zur Haftung des Abschlussprüfers

    Dr Stefan Schermaier und Tanja Kainz LL.M. (WU) erläutern anhand eines OGH-Judikats die Haftung des Abschlussprüfers gegenüber Dritten. Wie wird die Haftung begründet? Gilt die Verjährungsfrist des § 275 Abs 5 UGB auch gegenüber geschädigten Dritten?
    Stefan Schermaier - Tanja Kainz | News | 17.01.2025 | Dokument-ID: 1191998
  • Genossenschaftsrechts-Änderungsgesetz 2024: Wichtige Neuerungen

    Seit 1. Jänner 2025 ist das GenRÄG 2024 in Kraft und bringt ua Änderungen bei der Haftung, eine flexiblere Gestaltung der Nachschusspflicht sowie die Möglichkeit der Umwandlung von Vereinen in Genossenschaften.
    Stanislava Doganova - WEKA (red) | News | 09.01.2025 | Dokument-ID: 1191526
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