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Bargründung GmbH
Bei der Bargründung der GmbH wird das gesamte Stammkapital in Barmitteln aufgebracht. Mit Abschluss des Gesellschaftsvertrages wird die GmbH errichtet, mit Eintragung in das Firmenbuch entsteht sie. Bereits vor der Firmenbucheintragung haben die Gründergesellschafter den oder die ersten Geschäftsführer bestellen und mindestens die Hälfte des Stammkapitals bar einzubezahlen (Ausnahmen bestehen für die Unternehmensfortführung).
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Einzahlung des Stammkapitals und Einholung der Bankbestätigung
Vor der Firmenbucheintragung haben die Geschäftsführer eine Bankbestätigung einzuholen, in der bestätigt wird, in welcher Höhe das Stammkapital eingezahlt wurde und dass der eingezahlte Betrag in der freien Verfügung der Geschäftsführer steht.Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 251105 -
Bestätigung der Geschäftsführer über das eingezahlte Stammkapital
Die Geschäftsführer haben im Firmenbuchantrag zu bestätigen, dass die Stammeinlage eingezahlt und verfügbar ist.Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 241563 -
§ 10-Bestätigung der Geschäftsführer im Firmenbuchantrag
Musterschreiben für eine Bestätigung der Geschäftsführer über die bezahlten Stammmeinlagen für einen Firmenbuchantrag (gemäß § 10 Abs 3 GmbHG)Barbara Pogacar | Muster | Korrespondenz | doc | 50,00 kB | Dokument-ID: 233781