Über 800 Verträge und Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Gesellschaftsrecht
Praxiswissen
-
Abberufung des unternehmensrechtlichen Geschäftsführers - Schritte
Bei der Abberufung des unternehmensrechtlichen Geschäftsführers ist abzuklären, ob dies durch Gesellschafterbeschluss erfolgen kann.Angela Perschl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 248609 -
Abberufungsklage
Ist ein Geschäftsführer gleichzeitig Gesellschafter der GmbH und verfügt er über die absolute Stimmenmehrheit in der Generalversammlung, kann er gegen seinen Willen nicht abberufen werden.Angela Perschl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 248862 -
Vorliegen eines wichtigen Grundes
Bei der Beurteilung, ob ein wichtiger Grund für die Abberufung eines Geschäftsführers vorliegt, sind nach der Rechtsprechung die Gesamtumstände des jeweiligen Einzelfalles unter Abwägung der Interessen sämtlicher Gesellschafter zu würdigen.Angela Perschl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 246932 -
Abberufung von Gesellschafter-Geschäftsführern
Die Klage auf Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers stellt eine Rechtsgestaltungsklage dar. Mit Rechtskraft des stattgebenden Urteils ist der Geschäftsführer abberufen.Angela Perschl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 243880 -
Abberufung von Fremdgeschäftsführern
Die gerichtliche Abberufung von Fremdgeschäftsführern ist aufgrund einer Novellierung des § 16 Abs 2 GmbHG seit 01.10.1997 möglich.Angela Perschl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 258898 -
Rücktritt des Geschäftsführers
Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung können aus bestehenden Verträgen jederzeit ihren Rücktritt erklären.Angela Perschl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 247093 -
Form der Rücktrittserklärung
Der Rücktritt ist entweder gegenüber der Generalversammlung oder gegenüber allen Gesellschaftern zu erklären.Angela Perschl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 243332 -
Wirksamkeit der Rücktrittserklärung
Der Rücktritt kann mit sofortiger Wirkung erklärt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ansonsten wird der Rücktritt erst nach Ablauf von 14 Tagen wirksam (§ 16a Abs 1 2. Satz GmbHG).Angela Perschl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 256802 -
Firmenbuchanmeldung
Der Gesellschafterbeschluss über die Abberufung eines Geschäftsführers wirkt grundsätzlich sofort und unabhängig von der Eintragung in das Firmenbuch.Angela Perschl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 253407 -
Erforderliche Unterlagen für die Firmenbuchanmeldung
Für die Firmenbuchanmeldung für die Löschung eines abberufenen oder zurückgetretenen Geschäftsführers sind bestimmte Unterlagen erforderlich.Angela Perschl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 243414