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Besteuerung grenzüberschreitender Tätigkeiten
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Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht in Österreich
Körperschaften, somit GmbHs, die ihren Sitz oder den Ort der Geschäftsleitung in Österreich haben, sind grundsätzlich mit den weltweit erzielten Einkünften in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig.Nina Gasser-Koneczny | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1044701 -
Befreiung von der Kapitalertragsteuer auf Ebene der ausschüttenden Gesellschaft
Durch die Mutter-Tochter-Richtlinie sollen Gewinnausschüttungen zwischen verbundenen Unternehmen von der Quellenbesteuerung bei der ausschüttenden Gesellschaft befreit werden.Nina Gasser-Koneczny | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1044704 -
Befreiung für Beteiligungserträge und internationales Schachtelprivileg
Das österreichische Steuerrecht normiert Beteiligungsertragsbefreiungen sowohl für nationale als auch für grenzüberschreitende Fälle.Nina Gasser-Koneczny | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1044703 -
Einbeziehen von ausländischen Tochtergesellschaften in die Gruppenbesteuerung
Seit 2005 bietet das Körperschaftsteuergesetz die Möglichkeit Unternehmensgruppen zu bilden. Das bedeutet, dass es einen Gruppenträger (die Gesellschaft muss mit mehr als 50 % am Stammkapitals beteiligt sein) und Gruppenmitglieder gibt.Nina Gasser-Koneczny | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1044705 -
Welteinkommensprinzip
In Österreich unbeschränkt steuerpflichtige GmbHs sind mit ihrem Welteinkommen in Österreich steuerpflichtig. Das bedeutet, dass sämtliche in- und ausländischen Einkünfte in Österreich der Besteuerung unterliegen.Nina Gasser-Koneczny | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1044702 -
Doppelbesteuerungsabkommen: Einleitung
Im Falle des Vorliegens von Besteuerungsansprüchen zweier oder mehrerer Staaten besteht die Gefahr der Doppelbesteuerung bzw auch der Doppelnichtbesteuerung. Um beides zu vermeiden, schließen Staaten bilaterale völkerrechtliche Verträge ab.Nina Gasser-Koneczny | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1044707 -
Aufbau und Inhalt der Doppelbesteuerungsabkommen
Um unter die Anwendbarkeit eines Doppelbesteuerungsabkommens zu fallen, muss die betroffene GmbH abkommensberechtigt sein. Dazu muss die Gesellschaft in einem der Staaten, die das Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen haben, ansässig sein.Nina Gasser-Koneczny | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1044870 -
Die Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
Die Vermeidung der Doppelbesteuerung kann durch zwei Methoden erreicht werden und ist grundsätzlich Sache des Ansässigkeitsstaates.Nina Gasser-Koneczny | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1044719