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Aufschiebung der Räumungsexekution
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Gesetzesänderung
§ 6 Abs 1 COVJuBG bestimmt, dass eine Räumungsexekution gem § 349 EO auf Antrag der verpflichteten Partei ohne Auferlegung einer Sicherheit aufzuschieben ist, wenn die Wohnung zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses der verpflichteten ParteiBarbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1060975 -
Antrag auf Aufschiebung der Räumungsexekution gem § 6 Abs 1 COVJuBG
Der Aufschiebungsantrag ist beim Exekutionsgericht einzubringen. Im Aufschiebungsverfahren kommt es nach § 6 Abs 3 COVJuBG zu keinem Kostenersatz zwischen betreibender und verpflichteter Partei.Barbara Pogacar | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 1060977