Aufschiebung der Räumungsexekution

  • Gesetzesänderung

    § 6 Abs 1 COVJuBG bestimmt, dass eine Räumungsexekution gem § 349 EO auf Antrag der verpflichteten Partei ohne Auferlegung einer Sicherheit aufzuschieben ist, wenn die Wohnung zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses der verpflichteten Partei
    Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1060975
  • Antrag auf Aufschiebung der Räumungsexekution gem § 6 Abs 1 COVJuBG

    Der Aufschiebungsantrag ist beim Exekutionsgericht einzubringen. Im Aufschiebungsverfahren kommt es nach § 6 Abs 3 COVJuBG zu keinem Kostenersatz zwischen betreibender und verpflichteter Partei.
    Barbara Pogacar | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 1060977