Beendigung Genossenschaft

Die Beendigung einer Genossenschaft erfolgt in den Phasen Auflösung (bei Vorliegen eines Auflösungsgrundes nach § 36 GenG, Ausscheiden aus dem Revisionsverband oder Verschmelzung), Liquidation und schließlich Vollbeendigung bzw Löschung aus dem Firmenbuch.