Gründung Genossenschaft

Die Gründung der Genossenschaft erfolgt mittels Abschluss eines schriftlichen Genossenschaftsvertrages, Wahl einer Firma für die Genossenschaft und Eintragung in das Firmenbuch. Eine Genossenschaft kann die Haftung ihrer Mitglieder unterschiedlich weitreichend gestalten.

Praxiswissen

  • Gründungsschritte

    Bei der Gründing einer Genossenschaft müssen drei wesentliche Schritte gemäß § 3 GenG eingehalten werden.
    Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 622283
  • Genossenschaften mit beschränkter Haftung

    Dieser Beitrag informiert darüber, wie die Haftung einer Genossenschaft mit beschränkter Haftung geregelt ist.
    Iman Torabia - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 622905
  • Inhalt des Genossenschaftsvertrages

    § 5 des Genossenschaftsgesetzes zählt jene Inhalte auf, welche in den Genossenschaftsvertrag aufzunehmen sind.
    Iman Torabia - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 622299
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Muster

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