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Organe Genossenschaft
Eine Genossenschaft muss zwingend einen Vorstand und eine Generalversammlung haben. Bei über 40 Arbeitnehmern ist ein Aufsichtsrat zu bestellen. Ein unabhängiger Revisor muss die Genossenschaft mindestens jedes 2. Jahr prüfen (bei großen und aufsichtsratspflichtigen Genossenschaften jährlich).
Praxiswissen
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Haftungssituation der einzelnen Mitglieder (gem GenRÄG 2024)
Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften sollen künftig nur noch mit beschränkter Haftung ihrer Mitglieder errichtet werden können (§ 2 GenG).Iman Torabia - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 622268 -
Vorstand
Jede Genossenschaft muss einen Vorstand besitzen, welcher die Genossenschaft gerichtlich und außergerichtlich vertritt.Iman Torabia - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 622322 -
Aufsichtsrat
Eine Genossenschaft, die aus mindestens vierzig Arbeitnehmern besteht, hat einen Aufsichtsrat zu bestellen.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 622330
Muster
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Umlaufbeschluss des Aufsichtsrates zur Vorstandsbestellung einer Genossenschaft mit beschränkter Haftung
Dieses Musterdokument zeigt einen Umlaufbeschluss des Aufsichtsrates zur Vorstandsbestellung einer Genossenschaft mit beschränkter Haftung.Martin Szoka | Muster | Beschluss | Dokument-ID: 1109625 -
Protokoll der Generalversammlung zur Vorstandsbestellung einer Genossenschaft mit beschränkter Haftung
An dieser Stelle findet sich das Muster eines Protokolls der Generalversammlung zur Vorstandsbestellung einer Genossenschaft mit beschränkter Haftung, die zT digital abgehalten wird.Martin Szoka | Muster | Protokoll | Dokument-ID: 1109621 -
Musterfirmazeichnung eines Vorstandsmitglieds einer Genossenschaft mit beschränkter Haftung
Anbei finden Sie eine Vorlage für die Musterfirmazeichnung eines Vorstandsmitglieds einer Genossenschaft mit beschränkter Haftung.Martin Szoka | Muster | Erklärung | Dokument-ID: 1109622