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Organe Genossenschaft
Eine Genossenschaft muss zwingend einen Vorstand und eine Generalversammlung haben. Bei über 40 Arbeitnehmern ist ein Aufsichtsrat zu bestellen. Ein unabhängiger Revisor muss die Genossenschaft mindestens jedes 2. Jahr prüfen (bei großen und aufsichtsratspflichtigen Genossenschaften jährlich).
Muster
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Veränderungen im Aufsichtsrat
Vorlage für eine Mitteilung an das Handelsgericht über Veränderungen im Aufsichtsrat einer Genossenschaft.WEKA (red) | Muster | Firmenbuchantrag | Dokument-ID: 826920 -
Meldung der Anzahl der Mitarbeiter gem § 24 GenG
Vorlage für eine Mitteilung des Vorstandes einer Genossenschaft über die Anzahl der Mitarbeiter gem § 24 GenG (Feststellung betreffend den Arbeitnehmerstand der Genossenschaft).WEKA (red) | Muster | Firmenbuchantrag | Dokument-ID: 824810 -
Eintragung eines weiteren Vorstandsmitglieds mit Änderung der Vertretungsbefugnis
Antrag auf Eintragung eines weiteren Vorstandsmitglieds einer Genossenschaft mit beschränkter Haftung ins Firmenbuch (mit Änderung der Vertretungsbefugnis).WEKA (red) | Muster | Firmenbuchantrag | Dokument-ID: 824815