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Die Besteuerung der eigennützigen Privatstiftungen (§§ 7 und 13 KStG)
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Einkommen
Auch eine Privatstiftung hat ihr Einkommen zu versteuern. Dabei werden alle Einkünfte aus den in § 2 Abs 3 EStG genannten Einkunftsarten zusammengezählt und die Sonderausgaben abgezogen.Michael Petritz - Andreas Kampitsch - Autoren von KPMG (Kanzleiteam) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 869670 -
Allgemeines
Gem § 7 Abs 2 KStG sind bei eigennützigen und gemischtnützigen Privatstiftungen, die der Offenlegungsverpflichtung entsprochen haben, sowohl betriebliche als auch außerbetriebliche Einkunftsarten möglich.Michael Petritz - Autoren von KPMG (Kanzleiteam) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 283544 -
Einkünfte der Privatstiftung
Betriebliche Einkunftsarten der Privatstiftung können Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus selbstständiger Arbeit und aus Gewerbebetrieb sein.Michael Petritz - Andreas Kampitsch - Autoren von KPMG (Kanzleiteam) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 283548 -
Steuerbefreiungen
Als Körperschaft steht der Privatstiftung die Beteiligungsertragsbefreiung gem § 10 Abs 1 KStG für inländische Beteiligungen in vollem Umfang sowohl im betrieblichen als auch im außerbetrieblichen Bereich zu.Michael Petritz - Andreas Kampitsch - Autoren von KPMG (Kanzleiteam) - Birgit Zettel | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 283555 -
Einkünfteermittlung
Privatstiftungsrechtlich erfassen die Buchführungsvorschriften des § 18 PSG das gesamte Vermögen der Privatstiftung unabhängig davon, ob es zur Einkunftserzielung genutzt wird oder nicht.Michael Petritz - Andreas Kampitsch - Autoren von KPMG (Kanzleiteam) - Albert Scherzer - Birgit Zettel | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 283644 -
Einkommensverwendung der Privatstiftung
Für Privatstiftungen gilt, dass Ausgaben im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einkünften steuerlich berücksichtigt werden, während Ausgaben außerhalb der Einkünfteermittlung dem Begriff der steuerneutralen Einkommensverwendung zuzurechnen sind.Michael Petritz - Andreas Kampitsch - Autoren von KPMG (Kanzleiteam) - Albert Scherzer - Birgit Zettel | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 283704 -
Zwischenbesteuerung bestimmter Einkünfte
Gewisse Einkünfte sind vom KStG von dern allgemeinen Einkommens- und EInkunftsermittlung ausgenommen und werden getrennt mit einem Steuersatz von 25 % bedacht.Michael Petritz - Andreas Kampitsch - Autoren von KPMG (Kanzleiteam) - Albert Scherzer - Birgit Zettel | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 283739 -
Besteuerung bei Auflösung der Privatstiftung
Nach § 35 PSG ist eine Privatstiftung aufgelöst mit Zeitablauf, Insolvenz, einstimmigen Auflösungsbeschluss des Stiftungsvorstandes oder mit gerichtlichem Auflösungsbeschluss.Michael Petritz - Andreas Kampitsch - Autoren von KPMG (Kanzleiteam) - Albert Scherzer - Birgit Zettel | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 283792