Gründung Privatstiftung

Eine Privatstiftung unter Lebenden wird gegründet durch

  1. Erstellung einer Stiftungserklärung (Errichtung)
  2. Bestellung des ersten Vorstandes, dessen Mitglieder erklären, dass sich das Stiftungsvermögen in ihrer freien Verfügung befindet
  3. Bankbestätigung über einen gewidmeten Geldbetrag oder Prüfbericht des Gründungsprüfers
  4. Firmenbuchanmeldung.
  5. Mit Eintragung in das Firmenbuch entsteht die Stiftung.

Passende Muster für diese Phasen finden Sie hier.

Praxiswissen

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Muster

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