Herein-Umwandlung

  • Herein-Umwandlung – Begriff

    Bei einer „Herein-Umwandlung“ wird eine Kapitalgesellschaft, die dem Recht eines anderen Mitgliedstaats als Österreich unterliegt, in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt, die österreichischem Gesellschaftsrecht unterliegt.
    Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1173949
  • Anwendung des Gründungsrechts inkl Prüfung

    Auf die in Österreich einzutragende Gesellschaft sind die für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung geltenden Gründungsvorschriften sinngemäß anzuwenden, soweit das EU-UmgrG keine Spezialvorschriften vorsieht.
    Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1173950
  • Gründungsprüfung

    Die Einhaltung der Gründungsvorschriften ist einer Prüfung zu unterziehen. Die aktienrechtlichen Bestimmungen über die Gründungsprüfung finden sinngemäße Anwendung.
    Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1173951
  • Firmenbuchanmeldung der Herein-Umwandlung

    Die Geschäftsführung der Gesellschaft hat die Umwandlung zur Eintragung bei dem Gericht, in dessen Sprengel die umgewandelte Gesellschaft ihren Sitz hat, anzumelden.
    Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1173952
  • Prüfung und Eintragung durch das Firmenbuchgericht

    In diesem Beitrag finden Sie die wichtigsten Eigenschaften, die bei der Prüfung und Eintragung durch das Firmenbuchgericht vorzulegen sind.
    Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1173953