Dokument-ID: 193416

Vorschrift

GmbH-Gesetz (GmbHG)

Inhaltsverzeichnis

§ 113. Auflösung der Niederlassung

idF BGBl. Nr. 304/1996 | Datum des Inkrafttretens 01.07.1996

(1) Die Auflösung der inländischen Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft kann in sinngemäßer Anwendung des § 86 erfolgen.

(2) Die Abwicklung der Geschäfte der inländischen Zweigniederlassung hat unter sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen über die Abwicklung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung zu erfolgen.