Über 800 Verträge und Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Gesellschaftsrecht
Themen
- Rechtsformwahl
- GmbH
- Aktiengesellschaft
- Flexible Kapitalgesellschaft
- Offene Gesellschaft
- Kommanditgesellschaft
- GmbH & Co KG
- Stille Gesellschaft
- GesbR
- Societas Europaea
- Privatstiftung, Verein, Genossenschaft
- Einzelunternehmen
- Insolvenz- und Sanierungsverfahren
- Umgründung
- NeuFöG / WiEReG
- Firmenbuchverfahren
- IT-Sicherheit und Datenschutz in Unternehmen
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Judikatur
-
Muster
-
Tools
Vorschrift
Sparkassengesetz (SpG)
§ 45.
Im § 1 Abs. 2 und § 17 Abs. 3 werden die Verweise auf „§ 12 Abs. 6 KWG“ und „§ 12 Abs. 7 KWG“ durch „§ 23 Abs. 4 und 5 BWG“ und „§ 23 Abs. 7 BWG“ ersetzt;
im § 9 Abs. 2 Z 5 und § 17 Abs. 2 Z 7 und 8 wird jeweils der Ausdruck „Geschäftsbericht“ durch „Lagebericht“ oder „Geschäftsberichts“ durch „Lageberichts“ ersetzt;
im § 13 Abs. 4 und § 28 Abs. 1 wird jeweils der Ausdruck „Kreditwesengesetz“ durch „Bankwesengesetz“ ersetzt; im § 13 Abs. 4, § 25 Abs. 4, § 26 Abs. 1 und 2 sowie § 27 Abs. 4 und 8 wird jeweils der Ausdruck „Handelsregister“ durch „Firmenbuch“ ersetzt;
im § 2 Abs. 1, § 17 Abs. 3 und 5, § 18 Abs. 4 und § 39 Abs. 3 werden die Worte „des gesamten Unternehmens“ oder „gesamtes Unternehmen“ durch die Worte „des Unternehmens“ oder „Unternehmens“ ersetzt; in § 2 Abs. 1 entfällt der Klammerausdruck „(§ 8a KWG)“, in § 17 Abs. 3 und 5, § 18 Abs. 4 und § 79 Abs. 3 (Anm.: richtig: § 39 Abs. 3) wird der Verweis auf „§ 8a“ durch „§ 92 BWG“ ersetzt; im § 22 Abs. 2 werden die Verweise auf „§ 12 Abs. 2 KWG“ durch „§ 22 Abs. 1 BWG“ und die Ausdrücke „das Haftkapital“ durch „die Eigenmittel“ ersetzt.