Dokument-ID: 084203

Vorschrift

Unternehmensgesetzbuch (UGB)

Inhaltsverzeichnis

§ 20. Unzulässige Verwendung fremder Namen

idF BGBl. I Nr. 120/2005 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2007

In die Firma eines Einzelunternehmers oder einer eingetragenen Personengesellschaft darf der Name einer anderen Person als des Einzelunternehmers oder eines unbeschränkt haftenden Gesellschafters nicht aufgenommen werden.