Dokument-ID: 084186

Vorschrift

Unternehmensgesetzbuch (UGB)

Inhaltsverzeichnis

§ 5. Anwendungsbereich der weiteren Bücher

idF BGBl. I Nr. 50/2013 | Datum des Inkrafttretens 16.03.2013

Der Anwendungsbereich des Zweiten Buches ergibt sich für offene Gesellschaften aus § 105, für Kommanditgesellschaften aus § 161 und für stille Gesellschaften aus § 179. Der Anwendungsbereich des Dritten Buches ergibt sich aus § 189, der des Vierten Buches aus § 343, für dessen Achten Abschnitt aber aus § 455, und der des Fünften Buches aus den §§ 1 bis 3.

(BGBl. I Nr. 50/2013)