Dokument-ID: 559876

Vorschrift

Unternehmensgesetzbuch (UGB)

Inhaltsverzeichnis

Achter Abschnitt
Zahlungsverzug

§ 455. Anwendungsbereich

idF BGBl. I Nr. 50/2013 | Datum des Inkrafttretens 16.03.2013

Dieser Abschnitt gilt für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmern sowie für Rechtsgeschäfte zwischen einem Unternehmer und einer juristischen Person des öffentlichen Rechts.

(BGBl. I Nr. 50/2013)