Dokument-ID: 084457

Vorschrift

Unternehmensgesetzbuch (UGB)

Inhaltsverzeichnis

§ 344. Vermutung unternehmensbezogener Geschäfte

idF BGBl. I Nr. 120/2005 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2007

Die von einem Unternehmer vorgenommenen Rechtsgeschäfte gelten im Zweifel als zum Betrieb seines Unternehmens gehörig.