Dokument-ID: 304757

Vorschrift

Verschmelzungsvertrags- und Spaltungsplan-Veröffentlichungsverordnung (VVSV)

Inhaltsverzeichnis

§ 3.

idF BGBl. II Nr. 256/2011 | Datum des Inkrafttretens 12.08.2011

Die Veröffentlichung hat zu enthalten:

  1. den Verschmelzungsvertrag (dessen Entwurf) oder den Spaltungsplan als pdf-Datei;
  2. den Hinweis auf Rechte sowie allfällige zusätzliche Angaben (§ 221a Abs. 1 zweiter Satz AktG, § 7 Abs. 1 zweiter Satz SpaltG, § 8 Abs. 2 EU-VerschG, § 19 Abs. 1 SEG);
  3. Metadaten zur Veröffentlichung entsprechend den vorgegebenen Eingabefeldern in der Anwendung.