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Praxiswissen
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Entgelt
Das Entgelt unterliegt grundsätzlich der freien Vereinbarung. Diese haben aber einen allfällig anwendbaren Kollektivvertrag bzw Mindestlohn zu berücksichtigen. Die Fälligkeit des Entgelts ist für Arbeiter und Angestellte unterschiedlich geregelt.Severin Hammer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1023113 -
Sonderzahlungen, sonstige Bezüge
Unter Sonderzahlungen versteht man alle Entgeltbezüge, die der Dienstnehmer regelmäßig in größeren Zeitabständen (viertel-, halbjährlich, jährlich) wiederkehrend oder auch nur einmalig neben seinen laufenden Bezügen erhält.Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1023121 -
Jubiläumsgelder, Jubiläumsgeschenke
Jubiläumsgelder sind Zuwendungen des Arbeitgebers aufgrund einer Bestimmung im Kollektivvertrag. Der Anspruch darauf kann auch in Betriebsvereinbarungen oder in Einzeldienstverträgen geregelt sein.Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1023151 -
Vergleichszahlungen
Wenn strittige oder zweifelhafte Ansprüche gerichtlich oder außergerichtlich abgeklärt werden, handelt es sich um Vergleiche. Vergleiche sind bei einem aufrechten Arbeitsverhältnis und auch nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses möglich.Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1023153 -
Nachzahlungen
Wenn Zahlungen für Ansprüche, die in vorangegangenen Monaten oder Jahren entstanden sind, aber zum damaligen Zeitpunkt nicht oder nicht zur Gänze abgegolten wurden, geleistet werden, handelt es sich um Nachzahlungen.Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1023156 -
Prämien, Provisionen, Gewinnbeteiligungen
Im Normalfall des Zeitlohnes wird dem Arbeitnehmer ein bestimmter Arbeitszeitraum ohne Berücksichtigung des Arbeitserfolges abgegolten.Redaktion WEKA - Raphael Albert | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1023162 -
Mitarbeiterprämie
Gewährt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern eine Mitarbeiterprämie, so ist diese unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1118523 -
SEG-Zulagen
SEG-Zulagen wie die Schmutzzulage werden dem Arbeitnehmer deshalb gewährt, weil die Arbeiten überwiegend unter Umständen erfolgen, die in erheblichem Maß zwangsläufig eine Verschmutzung des Arbeitnehmers und seiner Kleidung bewirken.Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1023165 -
SFN-Zuschläge
Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge sind ebenso wie SEG-Zulagen insgesamt bis EUR 400,– steuerfrei.Gerda Schönsgibl - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1023174 -
Überstundenzuschläge und Abgeltung durch Zeitguthaben
Der Überstundenzuschlag ist bei der Bemessung des Zeitausgleiches zu berücksichtigen oder gesondert auszuzahlen.Sylvia Unger - Magdalena Ferner - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1023177