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Praxiswissen
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GmbH-Geschäftsführer
Die folgende Darstellung der sozialversicherungsrechtlichen, steuerlichen und arbeitsrechtlichen Besonderheiten bezieht sich auf Gesellschafter-Geschäftsführer von GmbHs. Für diese gilt eine Reihe von Sonderregelungen.Petra Egger - Yvonne Hohenwarter | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1023030 -
Sozialversicherungsrechtliche Betrachtung
Gesellschafter-Geschäftsführer, die mit höchstens 25 % an der Gesellschaft beteiligt sind, unterliegen der Pflichtversicherung gem § 4 Abs 2 ASVG.Petra Egger - Yvonne Hohenwarter | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1023034 -
Steuerliche Betrachtung
Aus steuerlicher Sicht ist zu unterscheiden in wesentlich beteiligte und nicht wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer.Petra Egger - Yvonne Hohenwarter | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1023038 -
Fremdgeschäftsführer
In der Regel wird der Fremdgeschäftsführer im Rahmen eines Dienstverhältnisses tätig, da er meist in die Organisation der Gesellschaft eingegliedert ist. Hinzu kommt das Weisungsrecht der Gesellschafter gegenüber dem Geschäftsführer.Petra Egger - Yvonne Hohenwarter | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1023041 -
Auslandsentsendungen
Für die Entsendung relevante europarechtliche Regelungen sind nebst in der Entsende-RL, in der Rom I-VO oder in der Leiharbeits-Richtlinie enthalten.Severin Hammer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1023044 -
Entsendung aus Österreich (Outbound-Fall)
Als Outbound-Fälle werden jene Fälle bezeichnet, in denen ein Arbeitnehmer, der vertraglich seine Leistungen an einem österreichischen Arbeitsort erbringt, zur Erfüllung seiner dienstvertraglichen Pflichten ins Ausland entsandt wird.Severin Hammer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1023046 -
Entsendung nach Österreich (Inbound-Fall)
Wird ein Arbeitnehmer mit ausländischem Arbeitsort nach Österreich entsandt, liegt ein so genannter Inbound-Fall vor.Severin Hammer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1023048 -
Telearbeit
Das Telearbeitsgesetz tritt am 01.01.2025 in Kraft und verwendet einheitlich den Begriff „Telearbeit“ anstatt des bisherigen „Homeoffice“.Sylvia Unger - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896807 -
Telearbeit und Lohnsteuer
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Werbungskosten bei Telearbeitsvereinbarungen geltend gemacht werden können oder wann Arbeitnehmer:innen die Telearbeitspauschale zusteht.Redaktion WEKA - Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1070601 -
Kurzarbeit
Gesetzliche Regelungen für Kurzarbeit finden sich in den §§ 37b, 37c AMSG. Nähere Ausführungsbestimmungen sind in der Kurzarbeits-Richtlinie des AMS enthalten.Andreas Gerhartl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1060762