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Dokument-ID: 076485
Vorschrift
Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG)
§ 24d. Entlohnungskriterien
idF BGBl. I Nr. 82/2005 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2006
Betriebliche Einstufungsregelungen und Normen der kollektiven Rechtsgestaltung dürfen bei der Regelung der Entlohnungskriterien keine Kriterien vorschreiben, die zu einer Diskriminierung wegen einer Behinderung führen.