Über 100 Mustervorlagen, Fachinformation und Beispiele zur Abrechnung von Dienstnehmern
» Mehr Infos zum Portal Personalverrechnung
Dokument-ID: 194466
Vorschrift
Mutterschutzgesetz 1979 (MSchG)
§ 8a. Ruhemöglichkeit
idF BGBl. Nr. 434/1995 | Datum des Inkrafttretens 01.07.1995
Werdenden und stillenden Müttern, die in Arbeitsstätten sowie auf Baustellen beschäftigt sind, ist es zu ermöglichen, sich unter geeigneten Bedingungen hinzulegen und auszuruhen.