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Dokument-ID: 330225

WEKA (aga) | News | 25.01.2017

Lohnpfändung 2017 - Unpfändbare Freibeträge ab 1.1.2017

Der Anpassungsfaktor wurde für 2017 mit 1,008 festgelegt. Damit ergeben sich ab 1.1.2017 folgende unpfändbare Freibeträge (Existenzminimum).

Von der Berechnungsgrundlage (das der Berechnung zugrunde liegende Nettoeinkommen des Arbeitnehmers) hat dem Arbeitnehmer ein Existenzminimum zu verbleiben. Dieses wird automatisch mit einer Anpassung der Ausgleichszulagenrichtsätze um den gleichen Faktor neu berechnet. Aufgrund des Anpassungsfaktors errechnen sich für das Kalenderjahr 2017 folgende Beträge:

Allgemeiner Grundbetrag

 

- monatlich

EUR

889,00

- wöchentlich

EUR

207,00

- täglich

EUR

29,00

Erhöhter allgemeiner Grundbetrag

 

- monatlich

EUR

1.038,00

- wöchentlich

EUR

242,00

- täglich

EUR

34,00

Unterhaltsgrundbetrag

 

- monatlich

EUR

177,00

- wöchentlich

EUR

41,00

 - täglich

EUR

5,00

Unterhaltssteigerungsbetrag

 

- monatlich

EUR

885,00

- wöchentlich

EUR

205,00

- täglich

EUR

25,00

Höchstberechnungsgrundlage

 

- monatlich

EUR

3.540,00

- wöchentlich

EUR

830,00

- täglich

EUR

118,00

Die Verrechnungsgruppe für die Auflösungsabgabe lautet N80.

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