Über 100 Mustervorlagen, Fachinformation und Beispiele zur Abrechnung von Dienstnehmern
» Mehr Infos zum Portal Personalverrechnung
Ihre Suche nach auflösungsabgabe lieferte 54 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (67) anzeigenSuchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (67) anzeigen-
Thema
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- Alle Kategorien
- älter als 1 Jahr x
Dokument-ID: 1106891
WEKA (aga) | News | 05.01.2022
Senkung des IESG-Zuschlages ab 1.1.2022
Der Arbeitgeber hat für bestimmte Arbeitnehmer den IESG-Zuschlag zu entrichten. Dieser wird mit 1.1.2022 halbiert.
Der IESG-Zuschlag beträgt ab 01.01.2022 0,10 % (davor: 0,20 %) der allgemeinen Beitragsgrundlage bis zur Höchstbeitragsgrundlage sowie der Beitragsgrundlage für Sonderzahlungen. Der IESG-Zuschlag ist zur Gänze vom Dienstgeber zu tragen und für alle der Arbeitslosenversicherungspflicht unterliegenden Versicherten zu leisten (auch für freie Dienstnehmer).