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Alles auf einem Blick – Die wichtigsten Werte für die Personalverrechnung 2018
In diesem Beitrag finden Sie die wichtigsten Werte für die Personalverrechnung übersichtlich zusammengefasst. Von der Höhe der Ausgleichstaxe bis zu den SV-Beiträgen.
Arbeitslosenversicherungsbeitrag für Niedrigverdiener 2018
Mit 01.01.2018 gilt folgende Staffelung:
Grenzwert 2018 | Höhe | Beitrags- |
bis EUR 1.381,00 | beitragsfrei | N25a |
EUR 1.381,01 bis EUR 1.506,00 | 1 % | N25b |
EUR 1.506,01 bis EUR 1.696,00 | 2 % | N25c |
ab EUR 1.696,01 | 3 % | - |
Auflösungsabgabe
Die Auflösungsabgabe für das Jahr 2018 wurde mit EUR 128,– festgelegt. Mit 01.01.2020 wird die Auflösungsabgabe abgeschafft.
Ausgleichstaxe
Wird die Beschäftigungspflicht nicht erfüllt, so ist für jeden nicht beschäftigten behinderten Dienstnehmer eine Ausgleichstaxe fällig. Die Höhe der Ausgleichstaxe ist abhängig von Anzahl der Arbeitnehmer.
Anzahl der Arbeitnehmer | Monatliche Ausgleichstaxe 2018 | |
0–24 Arbeitnehmer | keine | |
25–99 Arbeitnehmer | EUR | 257,00 |
100–399 Arbeitnehmer | EUR | 361,00 |
400 und mehr Arbeitnehmer | EUR | 383,00 |
Dienstgeberbeitrag zum FLAG
Ab 1.1. 2018 beträgt der DB 3,9 % der Beitragsgrundlage.
Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag
Keine Veränderung im Jahr 2018. Die Höhe für 2018 beträgt daher:
Bundesland | 2018 |
Wien | 0,40 % |
Niederösterreich | 0,40 % |
Burgenland | 0,44 % |
Oberösterreich | 0,36 % |
Kärnten | 0,41 % |
Steiermark | 0,39 % |
Salzburg | 0,42 % |
Tirol | 0,43 % |
Vorarlberg | 0,39 % |
Sozialversicherungswerte für 2018
Für das Kalenderjahr 2018 gelten folgende nachstehende Werte für Geringfügigkeitsgrenze und Höchstbemessungsgrundlage:
SV-Werte | Wert 2018 |
Geringfügigkeitsgrenze täglich | entfällt |
Geringfügigkeitsgrenze monatlich | 438,05 |
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe | 657,08 |
Höchstbeitragsgrundlage täglich | 171,00 |
Höchstbeitragsgrundlage monatlich | 5.130,00 |
Höchstbeitragsgrundlage monatlich für Freie DN ohne Sonderzahlungen; GSVG, BSVG | 5.985,00 |
Höchstbeitragsgrundlage (jährlich) für Sonderzahlungen | 10.260,00 |
Unpfändbare Freibeträge
Für das Kalenderjahr 2018 ergeben sich daher folgende unpfändbare Freibeträge:
Allgemeiner Grundbetrag | Werte 2018 | |
- monatlich | EUR | 909,00 |
Erhöhter allgemeiner Grundbetrag |
|
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- monatlich | EUR | 1.060,00 |
Unterhaltsgrundbetrag |
|
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- monatlich | EUR | 181,00 |
Unterhaltssteigerungsbetrag |
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- monatlich | EUR | 905,00 |
Höchstberechnungsgrundlage |
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- monatlich | EUR | 3.620,00 |
Wohnbauförderungsbeitrag
Seit 1.1.2018 ist der Wohnbauförderungsbeitrag eine Landesabgabe. Jedes Bundesland kann daher individuell die Höhe bestimmen. Für 2018 bleibt aber die Höhe des Wohnbauförderungsbeitrages unverändert.