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WEKA (aga) | News | 17.03.2016
Bonus-Malus-System für ältere Arbeitnehmer
Schon vor vielen Jahren gab es ein Bonus-Malus-System für ältere Arbeitnehmer. Nun wurde es in neuer Form wiederbelebt.
Mit 1.1.2016 (Budgetbegleitgesetz 2016) wurde ein Bonus-Malus-System für ältere Arbeitnehmer neu eingeführt. Ziel dieses neuen Bonus-Malus-Systems ist es, die Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer (ab 55 Jahren) bis zum Jahr 2018 anzuheben.
Unternehmen mit mehr als 25 vollversicherten (freien) Dienstnehmern (ohne Lehrlinge), die bei der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer einen bestimmten Branchendurchschnitt erreichen oder darüber liegen, erhalten einen Bonus in Form einer zusätzlichen Senkung der Lohnnebenkosten in Höhe von 0,1 % des Dienstgeberbeitrages zum FLAG. Der DB beträgt für diese Unternehmen ab 2018 3,8 % (§ 41 Abs 5a FLAG).
Unternehmen, die unter diesem Branchendurchschnitt liegen, müssen bei Beendigung von Dienstverhältnissen die doppelte Auflösungsabgabe leisten.
Verglichen wird jeweils die aktuelle Dienstgeberquote mit dem Branchendurchschnitt des Vorjahres.