Über 100 Mustervorlagen, Fachinformation und Beispiele zur Abrechnung von Dienstnehmern
» Mehr Infos zum Portal Personalverrechnung
Ihre Suche nach auflösungsabgabe lieferte 63 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (67) anzeigenSuchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (67) anzeigen-
Thema
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- News x
- Jedes Datum
WEKA (aga) | News | 24.07.2013
Reduzierter AlV-Beitrag für Niedrigverdiener 2014
In der Regel beträgt der AlV-Beitrag 6 %. Gestaffelt nach der Höhe der Einkünfte leisten Niedrigverdiener keinen oder einen niederen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung.
Die Bezieher von niederen Einkommen (die nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz pflichtversichert sind) leisten einen niederen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung.
Mit 01.01.2014 gilt folgende Staffelung:
Grenzwert 2014 | Höhe | Beitrags- |
bis EUR 1.246,00 | beitragsfrei | N25a |
EUR 1.246,01 bis EUR 1.359,00 | 1 % | N25b |
EUR 1.359,01 bis EUR 1.530,00 | 2 % | N25c |
ab EUR 1.530,01 | 3 % | - |
Der vom Dienstgeber zu tragende Beitrag zur Arbeitslosenversicherung ist weiterhin 3 % der Bemessungsgrundlage.
Produkttipp: Lohn- und Gehaltsverrechnung
Ihre Vorteile:
Zahlreiche Praxisbeispiele unterstützen Sie bei der Abrechnung Ihrer Mitarbeiter. Beispielsweise die Berechnung des Urlaubsanspruches bei Umstellung auf Kalenderjahr. Oder Höhe und Anspruchsdauer auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Mehr als 30 Musterschreiben helfen Ihnen bei der richtigen Formulierung zB einer Teilzeitvereinbarung, Bildungskarenz oder Elternteilzeitvereinbarung.
Aktuell: Alle wichtigen rechtlichen Änderungen – Lohnsteuer, Sozialversicherung und Arbeitsrecht – für Sie praxisnah zusammengefasst: Auflösungsabgabe, Pendlerförderung, Bildungsteilzeit, Pflegeurlaub, uvm
Mehr zu diesem Praxishandbuch finden Sie hier: Praxishandbuch Lohn- und Gehaltsverrechnung