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WEKA (aga) | News | 29.10.2014

Sozialversicherungswerte für 2015

Für das Kalenderjahr 2015 gelten voraussichtlich folgende nachstehende Werte für Geringfügigkeitsgrenze und Höchstbemessungsgrundlage.

Für das Kalenderjahr 2015 gelten voraussichtlich folgende nachstehende Werte für Geringfügigkeitsgrenze und Höchstbemessungsgrundlage (inkl Übersicht der Werte von 2011 bis 2014):

SV-Werte

Wert 2015

Wert 2014

Wert 2013

Wert 2012

Wert 2011

Geringfügigkeitsgrenze täglich

31,17

30,35

29,70

28,89

28,72

Geringfügigkeitsgrenze monatlich

405,98

395,31

386,80

376,26

374,02

Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe

608,97

592,97

580,20

564,39

561,03

Höchstbeitragsgrundlage täglich

155,00

151,00

148,00

141,00

140,00

Höchstbeitragsgrundlage monatlich

4.650,00

4,530,00

4.440,00

4.230,00

4.200,00

Höchstbeitragsgrundlage monatlich für Freie DN ohne Sonderzahlungen; GSVG, BSVG

5.425,00

5.285,00

5.180,00

4.935,00

4.900,00

Höchstbeitragsgrundlage (jährlich) für Sonderzahlungen

9.300,00

9.060,00

8.880,00

8.460,00

8.400,00

Aufwertungszahl

1,027

1,022

1,028

1,006

1,021

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