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WEKA (aga) | News | 27.10.2017

Höhe der Auflösungsabgabe 2018

Bei Beendigung eines jeden arbeitslosenversicherungspflichtigen echten oder freien Dienstverhältnisses hat der Dienstgeber eine "Auflösungsabgabe" zu entrichten.

Höhe 2018

Die Auflösungsabgabe für das Jahr 2018 wurde mit EUR 128,– festgelegt.

Zeitpunkt der Entrichtung

Die Auflösungsabgabe ist im Monat der Auflösung des echten oder freien Dienstverhältnisses gemeinsam mit den SV-Beiträgen fällig und vom Dienstgeber unaufgefordert zu entrichten.

Im Falle der Einbringung einer Klage über die Rechtswirksamkeit der Beendigung eines Dienstverhältnisses ist die Verjährung der Verpflichtung zur Leistung der Auflösungsabgabe ab der Klagseinbringung bis zur Zustellung der Ausfertigung der rechtskräftigen Entscheidung des Gerichtes oder der Vergleichsausfertigung an den zuständigen Krankenversicherungsträger gehemmt.

Verrechnungsgruppe

Die Verrechnungsgruppe für die Auflösungsabgabe lautet N80.