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WEKA (aga) | News | 04.04.2022
Wohnraumbewertung – Erhöhung der Sachbezugswerte 2022
Mit 01.04.2022 kam es zu einer Erhöhung der anzusetzenden Sachbezugswerte für die Zurverfügungstellung einer Dienstwohnung.
Stellt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Wohnraum kostenlos oder verbilligt zur Verfügung, ist als monatlicher Quadratmeterwert der jeweils am 31. Oktober des Vorjahres geltende Richtwert gem § 5 des Richtwertgesetzes anzusetzen.
Übersicht: Richtwerte pro m² | ||
Bundesland | Werte | Werte |
Burgenland | 5,61 | 5,30 |
Kärnten | 7,20 | 6,80 |
Niederösterreich | 6,31 | 5,96 |
Oberösterreich | 6,66 | 6,29 |
Salzburg | 8,50 | 8,03 |
Steiermark | 8,49 | 8,02 |
Tirol | 7,50 | 7,09 |
Vorarlberg | 9,44 | 8,92 |
Wien | 6,15 | 5,81 |
Diese Werte stellen den Bruttopreis dar (inkl Betriebskosten iSd § 21 MRG, USt; exkl).
Achtung:
Die neuen Werte gelten für die Lohnverrechnung erst für die Zeit ab 01.01.2023.