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WEKA (aga) | News | 09.12.2014

Die wichtigsten Werte für die Personalverrechnung 2015

Von der Auflösungsabgabe bis zu den unpfändbaren Freibeträgen: Wir haben für Sie die wichtigsten Werte für 2015 nochmals übersichtlich zusammengefasst.

Ausgleichstaxe 2015

Die Höhe der Ausgleichstaxe ist abhängig von Anzahl der Arbeitnehmer und beträgt für das Jahr 2015:

Anzahl der Arbeitnehmer

Monatliche Ausgleichstaxe 2015

Monatliche Ausgleichstaxe 2014

0–24 Arbeitnehmer

keine

keine

25–99 Arbeitnehmer

EUR

248,00

EUR

244,00

100–399 Arbeitnehmer

EUR

348,00

EUR

342,00

400 und mehr Arbeitnehmer

EUR

370,00

EUR

364,00

Die Zahlung der Ausgleichstaxe erfolgt an den Ausgleichstaxfonds. Durch diese Zahlung wird ein Ausgleich zwischen jenen Arbeitgebern geschaffen, die begünstigte Behinderte beschäftigen, und solchen, die begünstigte Beschäftigte – aus welchen Gründen auch immer – nicht beschäftigen.

Auflösungsabgabe 2015

Die Auflösungsabgabe für das Jahr 2015 wurde mit EUR 118,– festgelegt.

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Lohnverrechnung

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Auflösungsabgabe bei Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses

AlV-Beitrag für Niedrigverdiener 2015

Mit 01.01.2015 gilt folgende Staffelung:

Grenzwert 2014

Höhe AlV-Beitrag

Beitrags-
gruppe

bis EUR 1.280,00

beitragsfrei

N25a

EUR 1.280,01 bis EUR 1.396,00

1 %

N25b

EUR 1.396,01 bis EUR 1.571,00

2 %

N25c

ab EUR 1.571,01

3 %

-

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Beitrag: Arbeitslosenversicherungsbeitrag

Sozialversicherungswerte 2015

 

Wert 2015

Geringfügigkeitsgrenze täglich

31,17

Geringfügigkeitsgrenze monatlich

405,98

Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe

608,97

Höchstbeitragsgrundlage täglich

155,00

Höchstbeitragsgrundlage monatlich

4,650,00

Höchstbeitragsgrundlage monatlich für Freie DN ohne Sonderzahlungen; GSVG, BSVG

5.425,00

Höchstbeitragsgrundlage (jährlich) für Sonderzahlungen

9.300,00

Aufwertungszahl

1,027

SV-Verzugszinsen 2015

Für rückständige SV-Beiträge werden 2015 Verzugszinsen in der Höhe von 7,88 % in Rechnung gestellt.

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Lohnverrechnung

Mehr zum Thema Sozialversicherung, Bemessungsgrundlagen und Verzugszinsen finden Sie in unserem aktuellen Praxishandbuch „Lohn- und Gehaltsverrechnung 2015“ .

Unpfändbare Freibeträge 2015

Für das Kalenderjahr 2015 ergeben sich folgende unpfändbare Freibeträge:

Allgemeiner Grundbetrag

 

 

- monatlich

EUR

872,00

- wöchentlich

EUR

203,00

- täglich

EUR

29,00

Erhöhter allgemeiner Grundbetrag

 

 

- monatlich

EUR

1.017,00

- wöchentlich

EUR

237,00

- täglich

EUR

33,00

Unterhaltsgrundbetrag

 

 

- monatlich

EUR

174,00

- wöchentlich

EUR

40,00

- täglich

EUR

5,00

Unterhaltssteigerungsbetrag

 

 

- monatlich

EUR

870,00

- wöchentlich

EUR

200,00

- täglich

EUR

25,00

Höchstberechnungsgrundlage

 

 

- monatlich

EUR

3.480,00

- wöchentlich

EUR

810,00

- täglich

EUR

116,00

DZ-Beitrag 2015

Beim Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ, Kammerumlage II) kommt es im Jahr 2015 zu keiner Veränderung.

Bundesland

2015

Wien

0,40 %

Niederösterreich

0,40 %

Burgenland

0,44 %

Oberösterreich

0,36 %

Kärnten

0,41 %

Steiermark

0,39 %

Salzburg

0,42 %

Tirol

0,43 %

Vorarlberg

0,39 %

Zinsersparnis für Gehaltsvorschüsse und Arbeitgeberdarlehen

Die Zinsersparnis bei Arbeitgeberdarlehen und Gehaltsvorschüssen ist im Kalenderjahr mit einem bestimmten Prozentsatz anzusetzen, welcher vom BMF jeden Jahres für das Folgejahr festgesetzt wird. Für 2015 beträgt der Prozentsatz unverändert 1,5 %.

IESG-Zuschlag 2015

Der IESG-Zuschlag beträgt ab 1.1.2015 0,45 % der allgemeinen Beitragsgrundlage bis zur Höchstbeitragsgrundlage sowie der Beitragsgrundlage für Sonderzahlungen.