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Dienstzettel
Der Arbeitgeber ist verpflichtet dem Arbeitnehmer unverzüglich nach Beginn des Arbeitsverhältnisses einen Dienstzettel auszuhändigen. Darunter versteht man die schriftliche Mitteilung über die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Dienstvertrag.
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Notwendige Inhalte des Arbeitsvertrages (Dienstzettel)
Ein Dienstzettel ist eine schriftliche Aufzeichnung über die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag. Die notwendigen Inhalte sind in § 2 AVRAG sowie § 6 AngG geregelt.Severin Hammer - Sabine Barbach - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 987420 -
Dienstzettel NEU
Mustervorlage für einen Dienstzettel für Arbeitnehmer gem § 2 AVRAG , der alle vorgeschriebenen Bestandteile aufweist.WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 865403 -
Dienstzettel wegen eines Kollektivvertragswechsels
Mustervorlage für einen Dienstzettel wegen eines Kollektivvertragswechsels zum vorliegenden Fallbeispiel, das sich mit der GmbH in der Krise mit dem Schwerpunkt Personalmaßnahmen (Corona-Kurzarbeit) auseinandersetzt.Vera Noss - Ines Windisch | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 1062375