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Überstunden
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Überstundenarbeit
Für die Ermittlung der Überstunden müssen die Normalarbeitszeitregeln sowie die konkrete Normalarbeitszeitverteilung bekannt sein.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896159 -
Überstunden – § 6 AZG
Bei Überstunden handelt es sich um jene Arbeitsstunden, die nicht Normalarbeitszeit oder Mehrarbeit bei kollektivvertraglich verkürzter Normalarbeitszeit oder Teilzeit sind.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896161 -
Verpflichtung zur Überstundenleistung
§ 6 Abs 2 AZG legt zwei (kumulative) Voraussetzungen für die Heranziehung von Arbeitnehmern zur Überstundenarbeit fest, über die Sie sich im Detail in diesem Fachbeitrag informieren können.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896163 -
Abgeltung von Überstunden
Unabhängig davon, ob die Erbringung der Überstunden zulässig war, sind diese vom Arbeitgeber zu vergüten. Der Anspruch auf die Vergütung kann privatautonom nicht abbedungen werden.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896172 -
Überstundenzuschläge und Abgeltung durch Zeitausgleich
Grundsätzlich gebührt ein Überstundenzuschlag von 50 % des Normallohns, in den meisten Kollektivverträgen sind jedoch für Nacht-, Sonn- und Feiertagsüberstunden höhere Zuschläge vorgesehen.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896175 -
Abbau von Zeitguthaben
Wird der Verbrauch von Überstundenzeitausgleich nicht im Vorhinein vereinbart oder im Anlassfall einvernehmlich festgelegt, so gilt subsidiär § 19f Abs 2 und 3 AZG.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896178 -
Umwandlung des Anspruchs auf Zeitguthaben wieder in Geld
Dieser Fachbeitrag behandelt die zwei Fälle, in denen eine Umwandlung des Zeitausgleiches in Abgeltung in Geld gesetzlich vorgesehen ist.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896180 -
Beweislast für Überstundenansprüche
Der Arbeitnehmer muss die Erbringung von Überstunden belegen. Ausnahmsweise kann die Beweislast jedoch auch den Arbeitgeber treffen.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896183 -
Verfall und Verjährung
Die allgemeine Verjährungsfrist wird in Kollektivverträgen häufig durch Verfallsklauseln verkürzt. Dabei muss jedoch darauf geachtet werden, dass eine extrem kurze Verfallsfrist sittenwidrig ist.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896185 -
Widerruf einer Mehr-/Überstundenpauschale
Dieses Muster soll ein Formulierungsvorschlag für einen einseitigen Widerruf einer Überstundenpauschale durch den Dienstgeber darstellen.Sylvia Unger | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 1128267