Steuerfreie Bezüge

Praxiswissen

  • Essensbons, freie oder verbilligte Mahlzeiten und Getränke

    Getränke, die der Arbeitgeber zum Verbrauch im Betrieb unentgeltlich oder verbilligt abgibt, sind steuerfrei. Es ist unerheblich, um welche Art von Getränken es sich handelt (Kaffee, Tee, Mineralwasser, Fruchtsäfte etc).
    Katharina Rohowsky - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1128060
  • Kinderbetreuungszuschuss durch Arbeitgeber

    Zuschüsse des Arbeitgebers für die Betreuung von Kindern bis höchstens EUR 2.000,– pro Kind und Kalenderjahr, die der Arbeitgeber allen Dienstnehmern oder bestimmten Gruppen seiner Dienstnehmer gewährt, sind abgabenfrei.
    Katharina Rohowsky - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1128061
  • Mitarbeitergewinnbeteiligung

    Definiert ist die Gewinnbeteiligung als Beteiligung der Arbeitnehmer am unternehmensrechtlichen Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) der im letzten Kalenderjahr endenden Wirtschaftsjahre.
    Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1128062
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