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Normalarbeitszeit
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Arbeitszeit
Unter Arbeitszeit ist die Zeitspanne von Beginn bis zum Ende der Arbeit zu verstehen. Der Begriff umfasst weder Ruhepausen noch bloße Wegzeiten oder Rufbereitschaftszeiten.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896141 -
Normalarbeitszeit – Grundsätze
Für die Normalarbeitszeit gelten das Vereinbarungsgebot sowie das Verteilungs- und Planungsgebot. Aus diesen folgt wiederum die Entgelterwerbssicherheit.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896143 -
Normalarbeitszeit – Ausmaß, Lage und Änderungsmöglichkeiten
Dieses Dokument enthält umfassende Informationen zum erlaubten Ausmaß der täglichen/wöchentlichen Normalarbeitszeit, der Beurteilung von Dienstplänen uvm.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896145 -
Abweichungsmöglichkeiten
Sowohl vom 8-Stunden-Normalarbeitszeittag als auch von der 40-Stunden-Normalarbeitszeitwoche darf unter bestimmten – im AZG normierten Voraussetzungen – abgewichen werden.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896148 -
Vier-Tage-Woche
Seit 1997 besteht die Möglichkeit, statt der üblichen 6- oder 5-Tage-Woche eine regelmäßige 4-Tage-Woche einzuführen.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1130756 -
Höchstgrenzen der Arbeitszeit (§ 9 AZG)
Sowohl für einen Einzeltag als auch für eine Einzelwoche bestehen im AZG zu beachtende Höchstgrenzen der Arbeitszeit. Näheres hierzu erfahren Sie in diesem Fachbeitrag.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896151 -
Verlängerung der Normalarbeitszeit bei Arbeitsbereitschaft (§ 5 AZG)
Die wöchentliche Normalarbeitszeit kann unter den Voraussetzungen des § 5 AZG bis auf 60 Stunden, die tägliche Normalarbeitszeit bis auf zwölf Stunden ausgedehnt werden.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896153 -
Was gilt als Arbeitszeit? Beispiele aus der betrieblichen Praxis
Unter Arbeitszeit ist grundsätzlich jene Zeit zu verstehen, zu der sich der Arbeitnehmer im Verfügungsbereich des Arbeitgebers befindet, dessen Weisungen unterliegt oder kurz gesagt: „ruf- oder arbeitsbereit“ ist.Barbara Reichl-Bischoff | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896243 -
Leitende Angestellte, Arbeitnehmer mit Entscheidungsbefugnis
Der Begriff des leitenden Angestellten wird von Arbeitsinspektoren üblicherweise eher einschränkend interpretiert, die Judikatur legt ihn breiter aus.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896104