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Ein Dienstgeber muss alle bei ihm beschäftigten Dienstnehmer (Voll- und Teilversicherte) und Lehrlinge sozialversicherungsrechtlich anmelden.
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Meldungen an die Sozialversicherung
Ein Dienstgeber muss alle bei ihm beschäftigten Dienstnehmer (Voll- und Teilversicherte) und Lehrlinge sozialversicherungsrechtlich anmelden.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1012621 -
Änderungsmeldung
Da entgeltbezogene Änderungen in die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung einfließen, sind künftig keine Änderungsmeldungen zu Beitragsgruppenumstufung aufgrund des Alters, BV-Beitragszahlungen und Änderungen des Entgelts mehr notwendig.WEKA (aga) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1012622