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Behinderte Mitarbeiter
Dienstgeber sind ab einer gewissen Anzahl von Dienstnehmern verpflichtet, einen begünstigten Behinderten einzustellen. Wird diese Beschäftigungspflicht nicht erfüllt, ist eine Ausgleichstaxe zu leisten.
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Beschäftigung von Mitarbeitern mit Behinderung (Pflichtzahl, Ausgleichstaxe)
Dienstgeber sind ab einer gewissen Anzahl von Dienstnehmern verpflichtet, einen begünstigten Behinderten einzustellen. Wird diese Beschäftigungspflicht nicht erfüllt, ist eine Ausgleichstaxe zu leisten.Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 251778 -
Kündigungs- und Entlassungsschutz bei Beschäftigung von Mitarbeitern mit Behinderung
Begünstigte Behinderte im Sinne des BEinstG sind grundsätzlich österreichische Staatsbürger mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 %. Für sie gilt ein besonderer Kündigungsschutz, der in diesem Beitrag umfassend dargestellt wird.WEKA (red) - Johanna Mitterbauer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 256755 -
Antrag auf Feststellung der Behinderteneigenschaft
Hier befindet sich das Formular für den Antrag auf Feststellung der Zugehörigkeit zum Personenkreis der begünstigt Behinderten gemäß den Bestimmungen des Behinderteneinstellungsgesetzes.WEKA (red) | Muster | Formular | pdf | 158,85 kB | Dokument-ID: 238909 -
Antrag auf Ausstellung eines Behindertenpasses
Muster eines Antrags auf Ausstellung eines Behindertenpasses an das BundessozialamtWEKA (red) | Muster | Formular | doc | 22,00 kB | Dokument-ID: 235005