Belegschaftsorgane

Umfangreiche Informationen zu den Themen Betriebsrat, Betriebsversammlung, Betriebsratswahl, sowie zur Anfechtung der Betriebsratswahl. Dazu: Eine umfangreiche Mustersammlung für die Betriebsratswahl.

Praxiswissen

  • Betriebsrat

    Der Betriebsrat ist das geschäftsführende und vertretende Organ der Arbeitnehmerschaft. Es liegt in seinem Aufgabenbereich, die Interessen der Belegschaft in wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Belangen zu vertreten.
    Nicole Landsmann - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 293412
  • Betrieb, Arbeitsstätte, Belegschaft

    Das Vorliegen eines „Betriebes” ist Voraussetzung für die Bildung von Belegschaftsorganen. Darunter versteht man eine Arbeitsstätte, die organisationstechnisch betrachtet eine Einheit darstellt. Eine wirtschaftliche Einheit ist nicht erforderlich.
    WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 272251
  • Betriebsversammlung

    Die Betriebsversammlung ist die Versammlung aller Arbeitnehmer des Betriebs und stellt das Basisorgan für alle weiteren Organe der Belegschaft, wie zB Wahlvorstand, Betriebsrat etc dar.
    WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 272252
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Muster

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