Gestaltungsmittel

Das Aushandeln von Betriebsvereinbarungen ist nicht immer einfach. Insbesondere, wenn es um die Kontrolle von Mitarbeitern geht. Was Sie über den Abschluss von Betriebsvereinbarungen, Sozialplänen und die Anwendung der Kollektivverträge wissen sollten, finden Sie hier.

  • Stufenbau der arbeitsrechtlichen Gestaltungsmittel

    Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung und Arbeitsvertrag haben die Einhaltung der guten Sitten und des Gesetzes zu befolgen. Ist dies nicht der Fall, sind sie nichtig.
    Rosalinde Bliem | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 250947
  • Kollektivvertrag

    Kollektivverträge sind Vereinbarungen, die zwischen kollektivvertragsfähigen Körperschaften der Arbeitgeber einerseits und der Arbeitnehmer andererseits schriftlich abgeschlossen werden.
    WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 631345
  • Betriebsvereinbarung

    Das ArbVG sieht verschiedene Formen von Betriebsvereinbarungen vor, die sich hinsichtlich der Art des Zustandekommens, der alternativen Regelbarkeit oder Nichtregelbarkeit des Sachverhalts, der Änderung sowie der Beendigung unterscheiden.
    Nicole Landsmann | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 293302
  • Freie Betriebsvereinbarungen

    Freie Betriebsvereinbarungen stellen Vereinbarungen zwischen Betriebsinhaber und Betriebsrat dar, die nicht dem Arbeitsverfassungsgesetz unterliegen. Näheres zu Entstehung, typischen Inhalten, Rechtswirkungen und Beendigung.
    Astrid Maitz | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 247851
  • Betriebsübungen

    Betriebsübungen sind regelmäßige faktische Wiederholungen gleichförmiger Verhaltensweisen im Betrieb gegenüber allen oder einer bestimmten Gruppe von Arbeitnehmern.
    Astrid Maitz | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 242734
  • Weisung

    Bei der Weisung handelt es sich um eine rechtsgeschäftliche Willenserklärung des Arbeitgebers, die dazu dient, die Pflichten des einzelnen Arbeitnehmers zu konkretisieren.
    Astrid Maitz | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 247572