Überstunden, Mehrarbeit

Praxiswissen

  • Mehrarbeit

    Als Mehrarbeit werden jene Arbeitsstunden bezeichnet, die zwischen einer verkürzten Arbeitszeit und der gesetzlich festgelegten Normalarbeitszeit liegen.
    Johanna Mitterbauer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 248761
  • Überstundenarbeit

    Wird die gesetzliche Normalarbeitszeit von 40 Stunden pro Woche überschritten, spricht man von Überstunden. Pro Woche dürfen max fünf Überstunden geleistet werden.
    WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 253668
  • Verpflichtung zur Überstundenleistung

    § 6 Abs 2 AZG legt zwei (kumulative) Voraussetzungen für die Heranziehung von Arbeitnehmern zur Überstundenarbeit fest, über die Sie sich im Detail in diesem Fachbeitrag informieren können.
    Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896163
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Muster

  • Betriebsvereinbarung – Überstundenarbeit

    Muster einer Betriebsvereinbarung zur Leistung von Überstunden, aufgrund eines erhöhten Arbeitsbedarfes. Pro Woche dürfen maximal fünf Überstunden und darüber hinaus jährlich 60 zusätzliche Überstunden geleistet werden.
    WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 970265
  • Vereinbarung - Überstundenarbeit

    Hier befindet sich ein Muster für eine Vereinbarung über die Verpflichtung zur Leistung von Überstunden.
    WEKA (red) | Muster | Vertragsvorlage | doc | 22,00 kB | Dokument-ID: 234009
  • Vergleich – Überstunden

    Vorlage für einen Vergleich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer hinsichtlich geleisteter Überstunden in einem bestimmten Zeitraum
    WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 970417
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