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Überstunden, Mehrarbeit
Praxiswissen
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Mehrarbeit
Als Mehrarbeit werden jene Arbeitsstunden bezeichnet, die zwischen einer verkürzten Arbeitszeit und der gesetzlich festgelegten Normalarbeitszeit liegen.Johanna Mitterbauer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 248761 -
Überstundenarbeit
Wird die gesetzliche Normalarbeitszeit von 40 Stunden pro Woche überschritten, spricht man von Überstunden. Pro Woche dürfen max fünf Überstunden geleistet werden.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 253668 -
Verpflichtung zur Überstundenleistung
§ 6 Abs 2 AZG legt zwei (kumulative) Voraussetzungen für die Heranziehung von Arbeitnehmern zur Überstundenarbeit fest, über die Sie sich im Detail in diesem Fachbeitrag informieren können.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896163
Muster
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Betriebsvereinbarung – Überstundenarbeit
Muster einer Betriebsvereinbarung zur Leistung von Überstunden, aufgrund eines erhöhten Arbeitsbedarfes. Pro Woche dürfen maximal fünf Überstunden und darüber hinaus jährlich 60 zusätzliche Überstunden geleistet werden.WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 970265 -
Vereinbarung - Überstundenarbeit
Hier befindet sich ein Muster für eine Vereinbarung über die Verpflichtung zur Leistung von Überstunden.WEKA (red) | Muster | Vertragsvorlage | doc | 22,00 kB | Dokument-ID: 234009 -
Vergleich – Überstunden
Vorlage für einen Vergleich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer hinsichtlich geleisteter Überstunden in einem bestimmten ZeitraumWEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 970417