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Fallweise Beschäftigte
Bei fallweisen Beschäftigten ist jeder Arbeitstag ein eigenständiges Dienstverhältnis. Für die Beurteilung ob die monatliche Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird, ist die Summe der Beitragsgrundlagen maßgeblich.
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Fallweise Beschäftigte
Bei fallweisen Beschäftigten ist jeder Arbeitstag ein eigenständiges Dienstverhältnis. Für die Beurteilung ob die monatliche Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird, ist die Summe der Beitragsgrundlagen maßgeblich.Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 422259 -
Geringfügig beschäftigte Aushilfskräfte
Seit 01.01.2017 ist die Abgabenbelastung bei Aushilfstätigkeiten vermindert: Dem Dienstgeber entfallen die Lohnnebenkosten, der Dienstgeberbeitrag, der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag und die Kommunalsteuer, dem Dienstnehmer die Einkommensteuer.Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 904892 -
Fallweise Beschäftigung – Vereinbarung
Muster für eine Vereinbarung über eine fallweise Beschäftigung. Eine solche liegt vor, wenn eine Person in unregelmäßiger Folge tageweise beim selben Dienstgeber tätig wird und die Beschäftigung für eine kürzere Zeit als eine Woche vereinbart ist.WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 678317