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Arbeitszeitmodelle
Praxiswissen
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Gleitzeit
Gleitende Arbeitszeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer innerhalb eines vereinbarten zeitlichen Rahmens Beginn und Ende seiner täglichen Normalarbeitszeit selbst bestimmen kann.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 258886 -
Einarbeiten von Feiertagen
Einarbeiten bedeutet eine Umverteilung der Normalarbeitszeit. Aufgrund von Feiertagen kann daher die Normalarbeitszeit anders verteilt werden um die ausgefallenen Arbeitstage einzuarbeiten.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 253939 -
Rufbereitschaft
Rufbereitschaft liegt vor, wenn der Arbeitnehmer seinen Aufenthaltsort selbst wählen kann, aber verpflichtet ist, den Arbeitgeber über seinen Aufenthaltsort zu informieren oder für den Arbeitgeber ständig erreichbar zu sein.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 248851
Muster
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Betriebsvereinbarung – Einarbeitung von Fenstertagen
Die Betriebsvereinbarung soll das Einarbeiten von Fenstertagen zu den in dieser Betriebsvereinbarung geregelten Konditionen ermöglichen.Melanie Haberer - Beate Kiewlicz | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 1013248 -
Gleitzeitvereinbarung – mit Betriebsrat
Gleitzeitvereinbarungen können betriebsintern, durch eine Betriebsvereinbarung oder einzelvertragliche Vereinbarungen geregelt werden. Diese müssen aber schriftlich festgehalten werden.WEKA (red) | Muster | Vertragsvorlage | doc | 69,50 kB | Dokument-ID: 277210 -
Gleitzeitvereinbarung – ohne Betriebsrat
Folgende Punkte muss eine Gleitzeitvereinbarung enthalten: Dauer der Gleitzeitperiode, Höchstausmaß der Übertragungen von Zeitguthaben, Dauer und Lage der fiktiven Normalarbeitszeit, etc.WEKA (red) | Muster | Vertragsvorlage | doc | 60,50 kB | Dokument-ID: 277213