Praxiswissen

  • Gleitzeit

    Gleitende Arbeitszeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer innerhalb eines vereinbarten zeitlichen Rahmens Beginn und Ende seiner täglichen Normalarbeitszeit selbst bestimmen kann.
    WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 258886
  • Einarbeiten von Feiertagen

    Einarbeiten bedeutet eine Umverteilung der Normalarbeitszeit. Aufgrund von Feiertagen kann daher die Normalarbeitszeit anders verteilt werden um die ausgefallenen Arbeitstage einzuarbeiten.
    WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 253939
  • Rufbereitschaft

    Rufbereitschaft liegt vor, wenn der Arbeitnehmer seinen Aufenthaltsort selbst wählen kann, aber verpflichtet ist, den Arbeitgeber über seinen Aufenthaltsort zu informieren oder für den Arbeitgeber ständig erreichbar zu sein.
    WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 248851
  • Arbeitsbereitschaft

    Der Arbeitnehmer befindet sich während der Arbeitsbereitschaft einsatzbereit an einem vom Arbeitgeber vorgesehenen Ort, um im Bedarfsfall seinen Dienst anzutreten.
    WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 246989
  • Wiedereingliederungsteilzeit

    Die Wiedereingliederungsteilzeit dient der Erleichterung der Wiedereingliederung von Arbeitnehmern nach länger andauernder Krankheit.
    WEKA (red) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 872159
  • Gleitzeit

    Bei einer Gleitzeitvereinbarung kann der Arbeitnehmer, innerhalb eines vereinbarten zeitlichen Rahmens, Beginn und Ende seiner täglichen Normalarbeitszeit selbst bestimmen. Es bedarf dafür einer Betriebsvereinbarung oder Einzelvereinbarung.
    Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 914033
  • Arbeitszeitrechtliche Rahmenbedingungen

    Eine Gleitzeitvereinbarung ermöglicht eine Ausweitung der Grenzen der Normalarbeitszeit. In diesem Fachbeitrag erfahren Sie Näheres.
    Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896193
  • Zwingende Mindestinhalte einer Gleitzeitvereinbarung

    Dieser Fachbeitrag erörtert die nach § 4b Abs 3 AZG in einer Gleitzeitvereinbarung zwingend zu regelnden Umstände.
    Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896195
  • Zweckmäßige Inhalte einer Gleitzeitvereinbarung

    Die in diesem Fachbeitrag genau behandelten Umstände wie etwa die Grenzen der freien Zeiteinteilung sowie die Gleittage sollten in Gleitzeitvereinbarungen geregelt werden.
    Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896198
  • Telearbeit

    Das Telearbeitsgesetz tritt am 01.01.2025 in Kraft und verwendet einheitlich den Begriff „Telearbeit“ anstatt dem bisherigen „Homeoffice“.
    Sylvia Unger - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896807

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