Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation zu Arbeitszeit, Kündigung uvm
» Mehr Infos zum Portal Arbeitsrecht
Praxiswissen
-
Gleitzeit
Gleitende Arbeitszeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer innerhalb eines vereinbarten zeitlichen Rahmens Beginn und Ende seiner täglichen Normalarbeitszeit selbst bestimmen kann.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 258886 -
Einarbeiten von Feiertagen
Einarbeiten bedeutet eine Umverteilung der Normalarbeitszeit. Aufgrund von Feiertagen kann daher die Normalarbeitszeit anders verteilt werden um die ausgefallenen Arbeitstage einzuarbeiten.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 253939 -
Rufbereitschaft
Rufbereitschaft liegt vor, wenn der Arbeitnehmer seinen Aufenthaltsort selbst wählen kann, aber verpflichtet ist, den Arbeitgeber über seinen Aufenthaltsort zu informieren oder für den Arbeitgeber ständig erreichbar zu sein.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 248851 -
Arbeitsbereitschaft
Der Arbeitnehmer befindet sich während der Arbeitsbereitschaft einsatzbereit an einem vom Arbeitgeber vorgesehenen Ort, um im Bedarfsfall seinen Dienst anzutreten.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 246989 -
Wiedereingliederungsteilzeit
Die Wiedereingliederungsteilzeit dient der Erleichterung der Wiedereingliederung von Arbeitnehmern nach länger andauernder Krankheit.WEKA (red) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 872159 -
Gleitzeit
Bei einer Gleitzeitvereinbarung kann der Arbeitnehmer, innerhalb eines vereinbarten zeitlichen Rahmens, Beginn und Ende seiner täglichen Normalarbeitszeit selbst bestimmen. Es bedarf dafür einer Betriebsvereinbarung oder Einzelvereinbarung.Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 914033 -
Arbeitszeitrechtliche Rahmenbedingungen
Eine Gleitzeitvereinbarung ermöglicht eine Ausweitung der Grenzen der Normalarbeitszeit. In diesem Fachbeitrag erfahren Sie Näheres.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896193 -
Zwingende Mindestinhalte einer Gleitzeitvereinbarung
Dieser Fachbeitrag erörtert die nach § 4b Abs 3 AZG in einer Gleitzeitvereinbarung zwingend zu regelnden Umstände.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896195 -
Zweckmäßige Inhalte einer Gleitzeitvereinbarung
Die in diesem Fachbeitrag genau behandelten Umstände wie etwa die Grenzen der freien Zeiteinteilung sowie die Gleittage sollten in Gleitzeitvereinbarungen geregelt werden.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896198 -
Telearbeit
Das Telearbeitsgesetz tritt am 01.01.2025 in Kraft und verwendet einheitlich den Begriff „Telearbeit“ anstatt dem bisherigen „Homeoffice“.Sylvia Unger - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896807