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Lehrlinge
Lehrlinge werden aufgrund eines Lehrvertrages in einem Lehrberuf von einem Lehrberechtigten ausgebildet und im Rahmen dieser Ausbildung verwendet.
Praxiswissen
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Merkmale eines Lehrverhältnisses
Lehrlinge werden aufgrund eines Lehrvertrages in einem Lehrberuf von einem Lehrberechtigten ausgebildet und im Rahmen dieser Ausbildung verwendet.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 246090 -
Überstundenarbeit bei Lehrlingen
Bei betrieblich zwingenden Vor- und Abschlussarbeiten darf die sonst zulässige Arbeitszeit für Jugendliche über 16 Jahre um ½ Stunde täglich und maximal 3 Stunden wöchentlich ausgedehnt werden.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 248336 -
Auflösung eines Lehrvertrages
Beim Lehrverhältnis handelt es sich um ein befristetes Ausbildungsverhältnis, das mit Ablauf der im Lehrvertrag vereinbarten Dauer der Lehrzeit automatisch endet.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 246177
Muster
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Lehrvertrag
Der Lehrvertrag wird zwischen dem Lehrberechtigten und dem Lehrling abgeschlossen und regelt alle wesentlichen Punkte des Lehrverhältnisses. Bei minderjährigen Lehrlingen muss der gesetzliche Vertreter des Lehrlings dem Lehrvertrag zustimmen.WEKA (red) | Muster | Vertragsvorlage | doc | 88,50 kB | Dokument-ID: 233640 -
Lehrzeugnis
Muster eines Lehrzeugnisses. Nach Beendigung des Lehrverhältnisses ist vom Lehrberechtigten ein gebührenfreies Lehrzeugnis auszustellen. Dieses muss unter anderem den erlernten Beruf und die Dauer des Lehrverhältnisses enthalten.WEKA (red) | Muster | Korrespondenz | doc | 28,50 kB | Dokument-ID: 240093 -
Vorzeitige Auflösung des Lehrverhältnisses
Muster-Meldung an die Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer über die vorzeitige Auflösung eines Lehrverhältnisses. Nur unter bestimmten Voraussetzungen ist die vorzeitige Auflösung möglich. Mit ausführlichen Erläuterungen zur vorzeitigen Auflösung.WEKA (red) | Muster | Korrespondenz | Dokument-ID: 865618