Urlaub

  • Urlaubsanspruch und Ausmaß

    Für den Beginn des Arbeitsjahres bzw Urlaubsjahres ist grundsätzlich der Tag des Eintrittes des Arbeitnehmers maßgeblich. Während dieses Urlaubsjahres gebührt dem Arbeitnehmer der Jahresurlaubsanspruch.
    Angelika Groicher - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 252942
  • Anrechnung von Vordienstzeiten

    Für die Berechnung der Höhe des zustehenden Urlaubes von Arbeitnehmern sind Vordienstzeiten bei früheren Arbeitgebern, Schulzeiten oder Hochschulzeiten für die Höhe des Urlaubsausmaßes anzurechnen.
    Angelika Groicher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 253025
  • Urlaubsentgelt

    Unter Urlaubsentgelt versteht man jenes Entgelt, auf das ein Arbeitnehmer während des Urlaubskonsums weiter Anspruch hat, obwohl er keine Arbeitsleistung erbringt.
    Angelika Groicher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 257887
  • Erkrankung im Urlaub

    Erkrankt ein Arbeitnehmer während eines Urlaubs, so werden die Tage der Erkrankung nicht auf das Urlaubsausmaß angerechnet, wenn die Arbeitsunfähigkeit mehr als drei Kalendertage dauert.
    Angelika Groicher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 243049
  • Urlaubsablöse

    Urlaubsablösen bedeuten die Ablösung eines offenen Urlaubsanspruchs während eines laufenden Arbeitsverhältnisses. Urlaubsablösen sind unzulässig, weil sie dem Erholungszeck des Urlaubs zuwiderlaufen.
    Angelika Groicher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 257972
  • Unbezahlter Urlaub

    Unbezahlter Urlaub – oder auch freiwillige Karenz genannt – kann zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf Ansuchen des Arbeitnehmers vereinbart werden.
    Angelika Groicher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 248060