Altersteilzeit

Als „Altersteilzeit“ bezeichnet man die Reduktion der Arbeitszeit älterer Dienstnehmer für eine gewisse Zeit. Man unterscheidet zwischen kontinuierlicher Arbeitszeitverkürzung und Blockzeitvereinbarungen.

  • Vorliegen einer Altersteilzeitvereinbarung

    Als „Altersteilzeit“ bezeichnet man die Reduktion der Arbeitszeit älterer Dienstnehmer für eine gewisse Zeit. Die Arbeitszeit kann um 40 % bis 60 % verringert werden, bei 70 % bis 80 % des bisherigen Einkommens.
    WEKA (aga) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 255433
  • Herabsetzung der Arbeitszeit nach § 14 AVRAG

    Vertragsvorlage zur Herabsetzung der Arbeitszeit nach § 14 AVRAG in Ergänzung und Abänderung des bestehenden Dienstvertrages.
    Wolfgang Steinberger | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 970336
  • Arbeitsrechtliche Besonderheiten bei Altersteilzeitbeschäftigung

    Arbeitsrechtlich sind einige Besonderheiten bei Altersteilzeitvereinbarungen zu beachten. So wird zB bei kontinuierlicher Altersteilzeit der Urlaub so berechnet wie im Fall des Wechsels von einer Voll- zu einer Teilzeitbeschäftigung.
    WEKA (aga) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277107
  • Altersteilzeitvereinbarung mit reduzierter Arbeitszeit

    Muster einer Altersteilzeitvereinbarung mit reduzierter Arbeitszeit nach § 27 Arbeitslosenversicherungsgesetz
    WEKA (red) | Muster | Vertragsvorlage | doc | 69,50 kB | Dokument-ID: 237545
  • Einstellung und Rückzahlung des Altersteilzeitgeldes

    Um Altersteilzeit in Anspruch nehmen zu können, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Bei Wegfall einer der Voraussetzungen ist das Altersteilzeitgeld einzustellen.
    WEKA (aga) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 308709
  • Lohn- und Gehaltserhöhungen bei Altersteilzeitvereinbarung

    Kollektivvertragserhöhungen werden durch eine Erhöhung des Auszahlungsbetrages um den Tariflohnindex abgegolten.
    WEKA (aga) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 308688
  • Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der Altersteilzeit

    Um eine Altersteilzeit in Anspruch nehmen zu können, müssen verschiedene Kriterien nachgewiesen werden, etwa die Reduktion der Arbeitszeit, Mindestalter des Dienstnehmers oder 15 Jahre Vollversicherung in den letzten 25 Jahren.
    WEKA (aga) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 250436
  • Änderungen bei der Altersteilzeit ab 01.01.2013

    Das 2. StabG 2012 brachte einige Änderungen im Bereich der der Altersteilzeit mit sich. Dieser Beitrag fast die Verschlechterungen und Verbesserungen für den Arbeitnehmer kurz zusammen.
    Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 422055
  • Altersteilzeitvereinbarung

    Altersteilzeit ist die Reduktion der Arbeitszeit älterer Dienstnehmer für eine gewisse Zeit. Die Arbeitszeit kann um 40 % bis 60 % verringert werden, bei 70 % bis 80 % des bisherigen Einkommens.
    Andrea Futterknecht | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 561883
  • Teilpension – Erweiterte Altersteilzeit

    Zweck der Teilpension ist, dass Arbeitnehmer mit einem Anspruch auf eine Korridorpension nicht vorzeitig aus dem Arbeitsleben ausscheiden, sondern im Rahmen einer reduzierten Arbeitszeitverpflichtung bis zur Regelpension weiter tätig bleiben.
    Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 826698