Prämien

  • Freiwillige einmalige Zuwendung (Einmalprämie)

    Möchte der Dienstgeber verhindern, dass aus einer über mehrere Jahre hindurch gewährten Einmalprämie ein Rechtsanspruch entsteht, so ist vor jeder Auszahlung der Prämie auf die Freiwilligkeit hinzuweisen.
    WEKA (red) | Muster | Korrespondenz | rtf | 122,51 kB | Dokument-ID: 655904
  • Freiwilligkeit einer einmaligen Zuwendung (Bestätigung durch Dienstnehmer)

    Damit aus einer über mehrere Jahre hindurch gewährten Prämie kein Rechtsanspruch des Dienstnehmers entsteht, ist beste Absicherung, wenn der Dienstnehmer dies durch Unterschrift bestätigt.
    WEKA (red) | Muster | Bericht | doc | 54,50 kB | Dokument-ID: 655905